FAQ - häufige Fragen
Frequently Asked Questions - FAQ - häufige Fragen oder auch meist gestellte Fragen, sind eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten rund um das angebotene QHSE Dienstleistungsspektrum. Viel Spaß beim Lesen!
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) ist ein professionell ausgebildeter Experte, der Unternehmen und Organisationen in allen Fragen der Arbeitssicherheit berät und unterstützt. Ihre Hauptaufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Dies geschieht durch die Identifizierung von Risiken am Arbeitsplatz, die Entwicklung von Präventionsstrategien und die Schulung der Mitarbeiter in Sicherheitspraktiken.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen eine spezifische Ausbildung absolvieren, die Kenntnisse in Bereichen wie Arbeitssicherheit, Ergonomie, Gesundheitsschutz und Umweltschutz vermittelt. Sie arbeiten eng mit der Betriebsleitung, dem Betriebsrat und den Beschäftigten zusammen, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Durchführung von Sicherheitsaudits, die Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen sowie die Erstellung von Sicherheitskonzepten und Notfallplänen.
Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in den Richtlinien verschiedener Berufsgenossenschaften und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) verankert. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen in Deutschland einen hohen Standard an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einhalten.
Wer ist für die Arbeitssicherheit im Unternehmen verantwortlich?
In einem Unternehmen liegt die Hauptverantwortung für die Arbeitssicherheit bei der Geschäftsführung bzw. dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ist in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften, wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (DGUV), festgelegt.
Zu den spezifischen Pflichten des Arbeitgebers gehören:
- Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss regelmäßig Beurteilungen der Arbeitsbedingungen durchführen, um mögliche Risiken zu identifizieren und zu bewerten.
- Präventive Maßnahmen: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren.
- Information und Schulung: Mitarbeiter müssen über Sicherheitsrisiken und -praktiken informiert und entsprechend geschult werden.
- Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung: Der Arbeitgeber muss die notwendige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und deren korrekten Gebrauch sicherstellen.
- Einrichtung eines Sicherheitsmanagements: Dies kann die Benennung von Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes umfassen, je nach Größe und Art des Unternehmens.
Obwohl der Arbeitgeber die Hauptverantwortung trägt, ist Arbeitssicherheit eine gemeinsame Aufgabe. Mitarbeiter sind ebenfalls verpflichtet, sich an die Sicherheitsvorschriften zu halten und aktiv an der Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes mitzuwirken.
Wer ist für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Die Verantwortung für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in seinem Unternehmen zu bewerten, um mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu identifizieren und zu analysieren.
Im Detail umfasst diese Verantwortung:
- Identifikation von Gefährdungen: Der Arbeitgeber muss alle Aspekte der Arbeitsumgebung und -tätigkeit betrachten, um potenzielle Gefährdungen zu erkennen.
- Bewertung der Risiken: Nach der Identifikation der Gefährdungen erfolgt eine Bewertung der damit verbundenen Risiken.
- Maßnahmen zur Risikominderung: Basierend auf der Risikobewertung müssen geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -minimierung ergriffen werden.
- Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die umgesetzten Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
- Regelmäßige Überprüfung: Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern.
Obwohl der Arbeitgeber die endgültige Verantwortung trägt, ist es sinnvoll sich bei der tatsächliche Erstellung der Gefährdungsbeurteilung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen qualifizierten Personen unterstützen zu lassen. Diese Experten unterstützen den Arbeitgeber mit ihrem Fachwissen bei der Identifikation und Bewertung von Risiken sowie bei der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen. Zudem ist die Einbeziehung von Mitarbeitern und gegebenenfalls des Betriebsrats wichtig, da diese oft wertvolle praktische Einblicke in die tatsächlichen Arbeitsbedingungen geben können.
Was ist TISAX?
Ein von der Automobilindustrie (OEM) definierter Standard für Informationssicherheit TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) analog der ISO 27001. Automobilhersteller u.a. VW, BMW, Mercedes verlangen von vielen Zulieferer bzw. Geschäftspartnern eine bestehende TISAX-Zertifizierung um als Lieferant gelistet zu werden.
Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue BDSG schreiben die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn u.a. mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen beschäftigt sind.
Was ist die ISO 9001?
Die ISO 9001 ist eine internationale Norm für Qualitätsmanagement und beschreibt u.a. welche Anforderungen eine Organisation z.B. ein Unternehmen haben muss, um einen bestimmten Standard zu entsprechen.
Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte "einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.
Es liegt damit in der Verantwortung des Unternehmers, entsprechend qualifizierte und geeignete Mitarbeiter oder externe Dienstleister für die in der Frage genannten Aufgaben zu benennen. Brandschutzbeauftragte sollten fachlich in der Lage sein, diese Aufgaben zu übernehmen.
Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?
Feuerwehrpläne müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt und ggf. von dieser freigegeben werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden.
Wie muss ein Flucht- und Rettungsplan aussehen?
Ein Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen nach Norm DIN ISO 23601 enthalten und immer farbig angelegt sein:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon,
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege,
- Lage der Notausgänge,
- Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung,
- Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen,
- Lage der festgelegten Sammelplätze,
- Standort des Betrachters,
- Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall,
- Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farbcodes,
- je nach Nutzern auch in der Landessprache der Nutzer.
Nach welcher Norm muss ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden?
In Deutschland trägt die DIN ISO 23601 Ihren Beitrag zu einheitlichen, internationalen Gestaltungsgrundlagen von Flucht- und Rettungsplänen. Diese wurde Ende 2010 durch die DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) aus den internationalen Vorgaben der ISO-Norm geschaffen und regelt fortan die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen in Deutschland.
Wer muss Betriebsanweisungen erstellen?
Betriebsanweisungen u.a für Maschinen, Gefahrstoffe, PSA bereitzustellen ist Pflicht des Unternehmers. Dieser wird die Aufgabe zur Erstellung in vielen Fällen an seine Führungskräfte delegieren. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte bei der Erstellung mit hinzugezogen werden.