SCC Zertifikat / SGU Zertifikat
nach dem SCC Regelwerk für operative Mitarbeiter und Führungskräfte (Dok. 016 | Dok. 017 | Dok. 018)
Schulung nach SCC Regelwerk
Beschreibung:
In der Schulung werden kompakt relevante SGU-Themen vermittelt. Die Schulung dient der Auffrischung des vorhandenen Wissens und der Vorbereitung auf eine SGU-Prüfung nach Dokument 016, 017 und 018 gemäß SCC-Regelwerk 2011 und der aktuellen Frageliste.
Inhalte: Arbeits-Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU)
A Gesetzliche Bestimmungen
B Gefährdungs- und Risikobeurteilung
C Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung D Sicherheitsgerechtes Verhalten
E Betriebliche Organisation
F Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
G Notfallmaßnahmen
H Gefahrstoffe
I Brand- und Explosionsschutz
J Arbeitsmittel
K Arbeitsverfahren
L Elektrizität und Strahlung
M Arbeitsplatzgestaltung
N Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Teilnehmerkreis
Personal ohne Führungsverantwortung zum operativen Einsatz auf Baustellen, z.B. als Montage- und Instandhaltungspersonal. Alle Personen haben berufliche Erfahrungen und sind hinreichend zu SGU-Themen unterwiesen und haben ihre Kompetenz in der Praxis nachgewiesen, d.h. sie verfügen über einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss oder haben mind. 3 Jahre in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Deutschland gearbeitet ODER sie sind im Besitz einer noch gültigen SCC-Urkunde nach Dok. 016, 017 oder 018.
SGU Prüfung nach SCC Regelwerk
Abnahme von Personalprüfungen nach Dokument 016, 018 und/oder 017 SCC-Regelwerk
Personalprüfungen nach SCC des operativen Personals im akkreditierten Verfahren durch einen unabhängigen Prüfer.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von uns die entsprechenden Zertifikate und Aufkleber für die Sicherheitspässe.Teilnahmeberechtigt an der Prüfung sind Personen, die einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss (d.h. Facharbeiterabschluss oder höherwertig) erlangt haben oder eine Arbeitgeberbescheinigung über eine mind. 3-jährige Arbeit in Deutschland in einem in Deutschland anerkannten Ausbildungsberuf
ODER
die eine mind. 3-tägige insgesamt 24-stündige Schulung durch Ihre FASi oder einen anderen zugelassenen Schulungsträger absolviert haben
ODER
die an einer kürzeren Schulung durch ihre FASi oder einen anderen zugelassenen Ausbilder teilgenommen haben, aber nur, wenn sie einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss (bzw. gleich- oder höherwertig) haben
ODER
eine noch gültige Urkunde nach Dok. 016 (mit sicherheitstechnischer Fachkundebescheinigung des Prüfers), ein noch gültiges Zertifikat nach Dok. 017 oder 018 vorlegen können.
Die entsprechenden Nachweise zu den Prüfungsteilnehmern und eingesetzten Ausbildern werden dem Prüfer in Kopie übergeben und von diesem an die akkreditierte Zertifizierstelle weitergeleitet.
Die Teilnehmer weisen sich gegenüber dem Prüfer durch einen amtlichen Lichtbildausweis aus.
Nach Entscheidung der Zertifizierstelle über die bestandene Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und einen Aufkleber für den Sicherheitspass.